AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der im Behandlungsvertrag genannten Hebamme.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden kann, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.  Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertragen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Weiterleitung zu einem Arzt erfolgt, entsteht zu diesem Zeitpunkt ein selbständiges Vertragsverhältnis.

Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen Tätigkeiten oder den veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfe (§286 Abs. 3 BGB). Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

Hinweis: Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5€ berechnet.